Abmahnung erhalten?
Wir helfen sofort!
Abmahnung in den Bereichen Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
- Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen
- kostenlose Ersteinschätzung
- bundesweite Vertretung
- Vertretung zu fairen Pauschalpreisen
- Prüfung der Rechtslage
- Aufzeigen von Verteidigungsstrategien
Erste Schritte
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten
- Nichts unterschreiben
- Nicht zahlen
- Nicht einschüchtern lassen!
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Wettbewerbsrecht
Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? Wir zeigen Ihnen was in diesem Fall zu tun ist!
Die häufigsten Abmahngründe sind eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung, fehlendes Musterwiderrufsformular, fehlende oder fehlende Datenschutzerklärung, Fehler bei den Preisangaben, fehlerhafte AGB Klauseln, fehlerhaftes Impressum, irreführende Werbung.
Die Abmahnungen sollten genau geprüft werden. Eine einmal abgegeben Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang!
Markenrecht
Abmahnungen wegen Markenverletzungen bergen jedoch sehr hohe Risiken für die Abgemahnten!
Mit einer Abmahnung wegen Verletzung einer Marke werden meist Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung der Ware und Kostenerstattung geltend gemacht.Die angesetzten Streitwerte in solchen Abmahnungen liegen regelmäßig bei 50.000 EUR oder noch darüber.
Wir bieten Ihnen, aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Markenrechts, deutschlandweit schnelle kompetente und unbürokratische Hilfe.
Filesharing
Ihnen wird das illegale down – bzw. uploaden von Dateien (Büchern, Musik, Spielen, Software oder Filmen) über Internettauschbörsen (wie beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare, etc.) vorgeworfen wird?
Sie sollen eine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben und Schadensersatz zahlen?
Jetzt richtig handeln!
Wir bieten Ihnen, aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechtrechts, deutschlandweit schnelle kompetente und unbürokratische Hilfe.
Bilder & Stadtpläne
Sie sollen ein Foto oder einen Stadtplanausschnitt illegal verwendet haben.
Das Kopieren von fremden Bildern aus dem Internet stellt nicht nur eine Verletzung des Rechts auf Vervielfältigung aus § 16 Abs. 1 UrhG, sondern auch eine Verletzung des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung dar.
Dem Urheber steht ein Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung gemäß § 97 Abs. 1 UrhG, ein Anspruch auf Schadensersatz aus § 97 Abs. 2 UrhG sowie ein Auskunftsanspruch aus § 101 UrhG zu.
Wir überprüfen die Abmahnung auf Form und Berechtigung, übernehmen die Korrespondenz mit der gegnerischen Kanzlei und wahren Ihre Rechte.
Grundlegende Informationen
Im Folgenden sollen einige grundlegende Fragen zur Abmahnung beantwortet werden, etwa wie man sich bei einer Abmahnung verhalten sollte oder wann man zu einer Abmahnung berechtigt ist.
1. Wann ist eine Abmahnung berechtigt?
Eine Abmahnung kommt immer dann in Betracht und ist berechtigt, wenn der Absender durch ein Verhalten des Empfängers in seinen Rechten verletzt wird und ihm aus diesem Grunde ein entsprechender Unterlassungsanspruch zusteht. Hierbei wird es sich regelmäßig um Wettbewerbs- Markenrechtsverletzungen oder Urheberrechtsverletzungen handeln.
Ebenso besteht aber auch ein Anspruch auf Unterlassung bei belästigender Werbung via eMail, Telefon oder Fax und zwar auch wenn Sie an Privatpersonen gerichtet sind.
2. Wie sollte man sich bei einer Abmahnung verhalten?
Zunächst einmal ist es von entscheidender Bedeutung, die in der Abmahnung enthaltenden Fristen zu beachten. Die Fristen sind in der Regel relativ kurz (häufig etwa eine Woche). Es bleibt daher nur eine kurze Zeit zu reagieren oder einen Anwalt zu beauftragen. Bei fruchtlosem Ablauf der Frist ist Abmahnende berechtigt gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten, die der abgemahnte unter Umständen ebenfalls zu tragen hat.
Im Weiteren ist grds. anzuraten, einen sachkundigen Anwalt aufzusuchen, da selbst wenn ein Anspruch grds. begründet ist, die vorformulierten Unterlassungserklärungen zu weit gefasst sind oder zu Hohe Kosten geltend gemacht werden.
3. Welche Möglichkeiten bestehen grds. auf eine Abmahnung zu reagieren?
a. Zunächst besteht die Möglichkeit auf Abmahnung gar nicht zu reagieren. Hiervon ist jedoch dringend abzuraten, da mit Ablauf der Frist regelmäßig gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen wird und zusätzliche Kosten entstehen. Einzige Ausnahme ist eine offensichtlich unberechtigte Abmahnung, was jedoch die Ausnahme sein wird.
b. Weiter besteht die Möglichkeit bei berechtigter Abmahnung eine (evtl. modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben. Evtl. ist es jedoch sinnvoll sich gegen die Kosten oder die Höhe der Kosten zur Wehr zu setzen. Hierdurch wird die Gefahr des Erlasses einer einstweiligen Verfügung beseitigt und nur noch über die Kosten gestritten. Im Falle eines Gerichtsverfahrens ist das Kostenrisiko wesentlich geringer. Evtl. kommt auch die Möglichkeit einer Gegenabmahnung in Betracht, wenn der Abmahnende seinerseits sich etwa wettbewerbswidrig verhält.
c. Sofern eine Unterlassung unberechtigt ist, besteht die Möglichkeit eine Schutzschrift bei Gericht zu hinterlegen. Hierdurch wird insbesondere verhindert, dass eine gerichtliche Entscheidung, wie regelmäßig ohne Anhörung des Abgemahnten ergeht und das Gericht nur den Vortrag des Abmahnenden berücksichtigt. Problematisch ist das Hinterlegen einer Schutzschrift aber zumindest bei Verstößen im Internet, da der Abmahnende evtl, ein Wahlrecht hinsichtlich des Gerichtsortes hat und man theoretisch bei jedem möglichen Gericht eine Schutzschrift hinterlegen müsste. Weiter kommt eine negative Feststellungsklage in Betracht.
4. Wann ist eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich?
Rechtsmissbräuchlich ist eine Abmahnung insbesondere, wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden die Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen, also das Gebührenerzielungsinteresse im Vordergrund steht. Dieses wird jedoch nur im Ausnahmefall zu beweisen sein. Das Vorliegen einer sog. Massenabmahnung führt hingegen nicht zwangsläufig zur Rechtsmissbräuchlichkeit.
5. Wie hoch sind die Kosten einer Abmahnung?
Die Kosten richten sich regelmäßig nach dem Streitwert. Dieser liegt in Wettbewerbsangelegenheiten regelmäßig zwischen 10.000 EUR und 50.000 EUR. Hierdurch entstehen Kosten zwischen ungefähr 600 EUR und 1400 EUR.
Sollten Sie weitere Fragen oder Hilfe wegen Erhalt einer Abmahnung benötigen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.
Abmahnung von:
- Abmahnung Louis Vuitton
- Abmahnung Elara GmbH
- ROBA Music Verlag GmbH Berechtigungsanfrage / Abmahnung
- Hasbro Inc
- Abmahnung Reuters News & Media Inc
- Abmahnung BFIF e.V. (Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement
- Abmahnung Verbraucherzentrale Bundesverband
- Abmahnung INBUS IP GmbH
- Abmahnung Handy Deutschland GmbH
- Firma Quante Design
- Abmahnung Folkert Knieper
- Abmahnung COPYTRACK
- Abmahnung Cartier International AG
- Abmahnung Digiturk Europe GmbH
- Abmahnung Allplan Deutschland GmbH
- Abmahnung Lubberger Lehment Rechtsanwälte
- Claudia Mayer
- Abmahnung PLAION GmbH
- Abmahnung HydraFacial LLC
- Dr. Ing h.c. F. Porsche AG
- Firmenauskunft P.U.R GmbH
- IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V.
- FRIDA KAHLO CORPORATION
- Verband der deutschen Games-Branche e.V.
- Abmahnung Herbert Seckler
- CBH Rechtsanwälte
- Zapf Creation AG
- Abmahnung – Stephan Schulze
- LEONINE Distribution GmbH
- MO Streetwear GmbH
- Global Merchandising Services Ltd
- MAIRDUMONT GmbH & Co KG
- Abmahnung Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH)
- Wirtschaft im Wettbewerb Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e. V.
- Werder Bremen
- Abmahnung Deutsche Umwelthilfe e.V.
- Juwelier Chronotage GmbH
- Kalypso Media Group GmbH
- Como Sonderosten GmbH
- CrossFitt LLC
- Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V.
- iOcean UG (haftungsbeschränkt)
- Warner Bros. Entertainment
- Ernst Westphal e.K.
- RuhrKanzlei
- Rechtsanwalt Selim Tasci
- Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG
- Spring Air GmbH
- BMW
- Kanzlei BluePort Legal
- Gutsch & Schlegel
- Abmahnungen vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW)
- Rechtsanwalt Stefan Richter
- Bayern München
- Rechtsanwalt Jussof Sarwari
- Motion E-Services GmbH
- Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. (IDO)
- Deutscher Konsumentenverbund e.V.
- Pumkin and Honey Bunny UG wegen Markenrechtsverletzung
- Harald Durstewitz
- T. & D. Versand GbR
- VDAK e.V. – was ist das denn? Darf der abmahnen?
- Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V. (VDAK –aktiver Rechtsschutz)
- Amann
- Zimmermann & Decker
- Winterstein
- WeSaveYourCopyrights
- Frommer legal (ehemals Waldorf Frommer)
- Vahrenwald & Kretschmer
- U+C Rechtsanwälte
- SKW Schwarz
- Tobias Selig
- Daniel Sebastian
- Lutz Schroeder
- Marko Schiek
- Scheuermann, Westerhoff, Strittmatter
- Sasse und Partner
- Dr. Johannes Rübenach
- RKA Rechtsanwälte
- Rasch
- Paulus
- Nümann & Lang
- Nimrod Rechtsanwälte
- Negele Zimmel Greuter Beller
- Rainer Munderloh
- Marcus Meier
- Philipp Marquort
- Christopher Lihl
- Lampmann, Behn, Rosenbaum
- Doreen Kruse
- Kornmeier & Partner
- Kenne & Partner
- Hans Dieter Heckel
- Fuhrman Wallenfels
- FAREDS
- Denecke von Haxthausen & Partner
- Rechtsanwaltskanzlei CSR
- Carvus Law Rechtsanwälte
- Bindhardt Fiedler Zerbe
- Baumgarten Brandt
- Baek Law
- Kanzlei Bäcker
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