Abmahnung – Urheberrechtsverletzung – geschützte Fotografien für Folkert KnieperAktuell liegt uns eine Abmahnung wegen unerlaubter Fotonutzung des Herrn Dipl. Ing. Folkert Knieper aus Bremen zur Bearbeitung vor. Vertreten wird …Herr Folkert Knieper aus Bremen spricht seit Jahren Abmahnungen wegen nicht lizensierter Vervielfältigung und Veröffentlichung von geschützten Bildmaterial aus.
Verteten wird Herr Folkert Knieper aktuell durch die CYFIRE Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main. Diese wirbt damit, dass sie „Deutschlands erste volldigitale Rechtsanwaltskanzlei“ sei.
Herr Folkert Knieper ist nach eigenen Angaben „professioneller Speisefotograf“ und Betreiber der Webseite „www.marions-kochbuch.de. Auf dieser Webseite können über 8.500 selbst erprobte Rezepte mit eigenen Fotos und Kcal sortiert nach Rubriken abgerufen werden. Marions Kochbuch ist laut Abmahnung ein werbefinanziertes Online Kochbuch.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, Lichtbilder (also Fotos) von Herrn Kniepert ohne seine Zustimmung genutzt zu haben. In aller Regel handelt es sich um Fotos von Speisen, die auf der Website „Marions Kochbuch“ veröffentlicht sind.
Betroffen sind oft Restaurantbetreiber, die die Fotos im Internet oder in Ihren Speiseparten abgebildet haben. Teilweise haben Werbeagenturen die Fotos auf den Webseiten oder den Speisekarten eingepflegt.
In den Abmahnungen wird in erster Linie die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert. Weiter wird Auskunft verlangt. Die Auskunft soll der Berechnung des Schadenersatzes dienen. Letztendlich werden Rechtsanwaltskosten gefordert.
Zur „Vereinfachung“ erklärt sich Herr Folkert Kniepert damit einverstanden, wenn innerhalb der gesetzten Frist
- Die Veröffentlichung des Fotos unverzüglich eingestellt wird
- Eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben wird
- Ein Schadenersatz in Höhe von 993,00 € (bei einem Foto) gezahlt wird
- Die bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 973,66 € (bei einem, Foto) gezahlt werden
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung von Folkert Knieper
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten
- Nicht voreilig etwas unterschreiben oder Zahlungen vornehmen
- Einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen
Achtung! Mit einer einmal abgegeben Unterlassungserklärung sind hohe Vertragsstrafen verbunden. Herr Knieper fordert bei einem Verstoß 2.500 € und zusätzlich wieder die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Hinzu kommen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,03 €. Vertreten wird Herr Folkert Knieper auch in diesen Fällen von Cyfire Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte daher gut überlegt sein.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten und vertreten seit Jahren im Urheberrecht und kennen den Abmahner bereits aus anderen Verfahren. Wir wissen worauf es ankommt. Senden Sie uns die Abmahnung einfach per E-Mail an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns auch gerne an unter 0421- 56638780
Stichworte: Foto- und Bildrechte, Abmahnung, Bildrecht, Fotorecht, Urheberrecht, Vertragsstrafe, § 97 UrhG
Ein Fall aus unserer Praxis
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