Sie haben eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei CSR aus Ettlingen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Internettauschbörsen erhalten?
Die Rechtsanwälte mahnen für verschiedene Rechteinhaber vermeintliche Urheberrechtsverletzung ab. So etwa für
- Purzel Video GmbH
- Beate Uhse Licensing BV
- Trimax GmbH
- Herzog Video e. K.
- Videoproduktion F. Rautner
- Foerster Media
- Oftly Goldwin GmbH
- FunMovies
- GMV GmbH & Co. KG
- Private Media Group (Fraserside Holdings Ltd.)
- Medienbetrieb T. W., Inhaber Tim Wosnitza
- John Thompson Productions e. K.
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz zwischen 650,00 € und 1.175,00 €.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden!
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.