Die MO Streetwear GmbH spricht seit Jahren Abmahnung im Bereich Markenrecht aus.
Nach eigenen Angaben handelt es sich bei der MO Streetwear GmbH um einen Teil einer Unternehmensgruppe, die auf dem Sektor Herstellung sowie des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken, Accessoires und Schuhen tätig ist. Die Produkte der MO Streetwear GmbH werden über zahlreiche bekannte Retailer und Onlineshops wie etwa Zalando angeboten.
Zu den Marken der MO Streetwear GmbH gehören etwa die Zeichen „MO“, „myMO“, „USHA“, „HOMEBASE“, „risa“, „Isha“, „Izia“ und „Takelage“.
Vertreten wird das Unternehmen von den CBH Rechtsanwälten aus Hamburg.
In den Abmahnungen wird den betroffenen Online Händler vorgeworfen, dass sie die Markenrechte der MO Streetwear GmbH verletzt haben sollen.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Weiter werden Auskunft, Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 150.000 € nebst Umsatzsteuer und Testkaufkosten gefordert.
Den Abmahnungen ist regelmäßig bereits eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.
Unsere Empfehlung:
- Nehmen Sie die Abmahnung ernst (es drohen teure Gerichtsverfahren)
- Beachten Sie die Fristen
- Unterzeichnen sie nicht ungeprüft die beigefügte Erklärung
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
- Beauftragen Sie einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt
Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir kennen den Abmahner bereits aus anderen Verfahren. Wir verteidigen seit über 15 Jahren bei Markenrechtsabmahnungen.