Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. ( kurz VbKfW) beobachtet nach eigenen Angaben bundesweit den Wettbewerb im Kfz-Gewerbe und setzt sich dafür ein, dass geltende Rechtsvorschriften von allen Marktteilnehmern gleichermaßen befolgt werden.
Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. hat lediglich sieben unmittelbare Mitglieder. Hierbei handelt es sich um die bayrischen Kfz Innungen. Mittelbar sollen dem Verband mehr als 6.500 Betriebes des Kfz Gewerbes angehören.
Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. mahnt regelmäßig Autoverkäufer ab, die Ihre Autos online zum Verkauf anbieten, so etwa über die Plattform mobile.de
Den Verkäufer wird vorgeworfen, dass sie die Autos als Privatpersonen anbieten, obwohl aufgrund der Anzahl der angebotenen oder verkauften Autos ein gewerbliches Handeln vorliegt.
In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, in der eine Vertragsstrafe von 5.000 € festgeschrieben ist.
Neben der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines Betrag in Höhe von 296,31 € gefordert. Dieser Betrag soll für den Ausspruch der Abmahnung angefallen sein.
Unsere Empfehlung
- Ruhe bewahre
- Fristen beachten
- Keine Unterlassungserklärung unterschreiben oder den Geldbetrag zahlen
- einen auf das Wettbewerbsrecht spezialsierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der Abmahnung beaufteragen
Beachten Sie eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung gilt grds. ein Leben lang und ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden.
Wenn auch Sie eine Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. erhalten haben helfen wir Ihnen gerne.
Wir kennen den Verband bereits aus anderen Verfahren.