Die Veranstalter werden bei der Planung und Durchführung von Events und Veranstaltungen mit hohen rechtlichen Anforderungen konfrontiert.
Die Fragen liegen in vielen verschiedenen Rechtsbereichen. So stellen sich regelmäßig Fragen im Bereich des Haftungs- und Versicherungsrechts. Ebenso bei der Vertragsgestaltung mit anderen Vertragspartnern. Darüber hinaus müssen oft Genehmigungen einholt, Anmeldepflichten und Erlaubnisvorberhalte beachtet werden. Regelmäßig wird der Veranstalter etwa mit der GEMA „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ einen Vertrag schließen müssen. Daneben berührt das Eventrecht oft auch Fragen des Wettbewerbs- und Medienrechts.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Bereichen rund um das Event- und Veranstaltungsrecht und bietet speziell auf Sie zugeschnittene Lösungsmöglichkeiten an.