Die Juwelier Chronotage GmbH lässt regelmäßig durch den bekannten Abmahnanwalt Gereon Sandhage angebliche Wettbewerbsrechtsverletzungen abmahnen bzw. verschickt Schreiben, die wie eine Berechtigungsanfrage anmuten und stellt dennoch Ansprüche.
Die Juwelier Chronotage GmbH bemängelt Onlinehändler gegenüber etwa, dass dieser Uhren verkaufe, die nicht bei der Stiftung EAR registriert seien.
Gemäß §6 ElektroG müssen Elektrogeräte mit Marke und Geräteart registriert sein und dürfen erst dann zum Verkauf angeboten werden. Ein Verstoß stelle auch einen Wettbewerbsverstoß nach §3, 3a UWG dar.
Bei Verstößen gegen das Elektrogesetz drohen zudem auch Bußgelder.
Da es sich laut Anwaltsschreiben um einen erstmaligen Verstoß handelt, wird nicht die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Gleichwohl wird der Händler aufgefordert, den Verkauf der Uhren einzustellen und im Wege der „außergerichtlichen Beilegung“ einen Betrag in Höhe von 367,23 € an Rechtsanwalt Sandhage zu zahlen. Dabei soll es sich um entstandene Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 € handeln.
Spannend ist, dass Rechtsanwalt Sandhage mitteilt, dass bei Erfüllung der Forderungen der Wettbewerbsverstoß erledigt wäre.
Wir halten die Abmahnung für rechtsmissbräuchlich.
Unsere Empfehlung
- Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen unter Druck setzen
- Nehmen Sie keinen Kontakt zum Gegner auf
- Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Fachanwalt
Gerne unterstützen wir sie bei der Abwehr der Abmahnung der Juwelier Chronotage GmbH oder des Rechtsanwalt Sandhage. Wir kennen sowohl den Abmahner als auch Rechtanwalt Sandhage aus vielen Fällen.
Die Kanzlei Dr. Schenk ist seit vielen Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Geben Sie die Sache in unsere Hände, damit die Abmahner nicht zu Ihrem gewünschten Ergebnis kommen.
Wir beraten und vertreten zu fairen Festpreisen. Selbstverständlich sind wir bundesweit tätig.