Das Glücksspiel in Deutschland unterliegt der staatlichen Kontrolle. So werden Sportwetten, Lotterien und Spielbanken streng vom staatlichen Monopol überwacht und unterliegen engen rechtlichen Vorgaben.
Gemäß § 3 Abs. 1 GlüStV liegt ein Glücksspiel vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist.“
Die Regelungen für das Veranstalten von Glücksspiel sind in vielen verschiedenen Gesetzen zu finden. Als zentrales Gesetz ist der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) zu nennen. Die Ziele des Staatsvertrages sind u.a. das Verhindern von Glücksspielsucht und Wettsucht sowie den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Neben dem Staatsvertrag gibt es das Rennwett- und Lotteriegesetz, die Spielverordnunng sowie Regelungen in der Gewerbeordnung. Hinzu kommen zahlreiche landesspezifischen Regelungen. Unsere Kanzlei berät Veranstalter von Glücks und Gewinnspielen sowie Wettanbieter, so etwa Spielhallen, Gasstätten. Automatenaufsteller usw.
Wir beraten und vertreten deutschlandweit bei glückspielrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Leistungen gehören, Beratung und Hilfe bei glückspielrechtlichen Erlaubnissen, Beratung und Hilfe bei Kontrollen von Ordnungs- und Gewerbeämtern, Beratung und Vertretung bei glücksspielrechtlichen Fragen vor dem Verwaltungsgericht, Beratung und Vertretung bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten.