Das Presserecht ist ein Unterbereich des Medienrechts, das seine Grundlage in der Pressfreiheit gemäß § Art 5 GG hat.
Es regelt im Kern die Rechte und Pflichten der Medien. Der Presse steht grds. ein Äußerungsrecht zu. Dieses Recht ist jedoch nicht schrankenlos, insbesondere können hier Rechte Dritte betroffen sein. Die Presse kann sich etwa verleumderisch und beleidigend äußern, was etwa zu einer Rufschädigung von Unternehmen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen von Personen darstellt.
Unsere Kanzlei steht Ihnen als kompetenter Partner bei Fragen und Rechtstreitigkeiten im Presserecht zur Seite