Sie haben eine Abmahnung der Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. oder von einem Mitglied dieses Vereins erhalten. Jetzt richtig handeln.
Der IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V., der sich selbst als IGD e.V. abkürzt, ist laut Abmahnung ansässig unter der Anschrift „Straße der Jugend 18, 14974 Ludwigsfelde“. Er behauptet von sich, im gesamten Bundesgebiet tätig zu sein und dort
Die Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. hat in der Vergangenheit verschiedene Datenschutzverstöße abgemahnt.
Gefordert wurde in den Abmahnungen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 285,60 Euro inkl. MwSt.
Abmahnungen werden soweit ersichtlich aktuell nicht mehr ausgesprochen. Dies hängt vermutlich mit einer Gesetzänderung zusammen. Danach dürfen Verbände nur noch abmahnen, wenn sie in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sind. Hier findet man Interessengemeinschaft Datenschutz e.V aber nicht.
Aktuell (09/2022) werden aber durch Rechtsanwalt Kilian Lennard aus Berlin Schreiben verschickt in denen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung wegen der dynamischen Einbindung von google Fonts geltend gemacht wird.
Mandant von Rechtsanwalt Lennard aus Berlin ist eine natürliche Person. Weiter wird dort aber ausgeführt, dass diese Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz.
Unsere Empfehlung bei Schreiben der Interessengemeinschaft Datenschutz oder Mitgliedern hiervon
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten
- Keine Erklärungen leisten oder Zahlungen vornehmen
- Einen auf das Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz und auch als externer Datenschutzbeauftragter tätig.
Darüber hinaus verfügen die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schenk über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.