Die FC Bayern München AG ist Inhaberin verschiedener Marken wie „FC Bayern“ oder „FC Bayern München.
Unter diesen Namen werden von der FC Bayern AG diverse Fanartikel wie Trikots, Schals, Tassen usw. verkauft. Der FC Bayern geht insoweit auch gegen Dritte vor, die Produkte etwa über Ebay anbieten, ohne eine entsprechende Lizenz zu besitzen.
Die Markenrechtsverletzungen werden durch die Kanzlei Taylor Wessing verfolgt. In den Abmahnungen werden Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten verlangt. Für die Abgabe einer entsprechenden strafbewährten Unterlassungserklärung wird regelmäßig eine kurze Frist von 10 Tagen gesetzt. Die geforderten Beträge liegen in aller Regel deutlich über 1.000 €
In einigen Fällen wird durch die Rechtsanwälte Taylor Wessing keine Abmahnung, sondern eine Berechtigungsanfrage ausgesprochen.
Eine Berechtigungsanfrage im Bereich Markenrechtwird insbesondere dann ausgesprochen, wenn der Sachverhalt nicht ganz klar ist und der Rechteinhaber sich nicht sicher ist, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt.
Haben Sie ebenfalls eine Berechtigungsanfrage oder eine Abmahnung der Kanzlei Taylor Wessing erhalten und sollen nun binnen kürzester Zeit reagieren? Jetzt richtig handeln!
Unsere Empfehlung bei Abmahnungen im Beriech Markenrecht
keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
Fristen beachten
Nicht ungeprüft zahlen oder unterschreiben
Nehmen Sie die Hilfe von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch
Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen. Kanzlei Dr. Schenk – Spezialisten für Markenrecht