Erneute Abmahnung Markenrecht – Frida KahloUnserem Büro liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Zierhut IP im Namen der Frida Kahlo Corporation vor.Sie haben eine Abmahnung der FRIDA KAHLO CORPORATION aus Panama wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung erhalten? Jetzt richtig handeln.
Die Frida Kahlo Company hat sich nach eigenen Angaben der Aufgabe verschriebenen, die Erinnerung an das Wirken Frida Kahlos zu bewahren und ihre Kunst, sowie ihren Blick auf das Leben der nächsten Generation zu erhalten. Im Rahmen dieser Tätigkeit vertreibt sie Produkte in diversen Segmenten und legt dabei großen Wert auf Qualität und Kreativität. Die soll insbesondere für die Segmente Bekleidung und Fotografie gelten. Die Frida Kahlo selbst oder Ihre Werke darstellen.
In diesem Zusammenhang hat die FRIDA KAHLO CORPORATION sich diverse Marken angemeldet, die das Zeichen „FRIDA KAHLO“, das Zeichen „FRIDA“ sowie das Zeichen „VIVA LA VIDA enthalten.
Die FRIDA KAHLO CORPORATION mahnt regelmäßig Online Händler ab, die diese Zeichen verwenden. Die Verwendung soll eine Markenrechtsverletzung darstellen. Vertreten wird die FRIDA KAHLO CORPORATION durch die ZIERHUT*IP (Intellectuel Property Boutique) aus München.
In den Abmahnungen wegen einer Markenrechtsverletzung werden von den ZIERHUT*IP Rechtsanwälten die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Weiter wird umfassend Auskunft über den erzielten erlös, den gewerblichen Abnehmern und über Art und Umfang der getätigten Werbung gefordert. Der Auskunftsanspruch dient der Berechnung des Schadenersatzanspruchs, der ebenfalls geltend gemacht wird. Weiter werden Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 250.000 € !!! bei einer 1,5 Geschäftsgebühr geltend gemacht. Dies sind allein 3.744,50 € Rechtsanwaltskosten.
Im Zuge einer vergleichsweisen Lösung bieten ZIERHUT*IP Rechtsanwälte an, dass Sie bei fristgerechter Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einer Zahlung von 2884,70 € auf die weiteren Rechtsanwaltskosten sowie die Auskunfts- und Schadenersatzansprüche verzichten würde. Es handele sich um ein einmaliges entgegenkommen. Der Abmahnung ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bereits beigefügt.
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der FRIDA KAHLO CORPORATION
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten
- Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf
- Nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlung leisten
- Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen
Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Rechtsanwälte sind auf das Markenrecht spezialisiert.
Fälle aus unserer Praxis (2)
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