Sie haben eine Abmahnung vom Verband des e-Zigarettenhandels e.V. wegen nicht rechtskonformer e-Zigaretten erhalten? Jetzt richtig handeln.
Der Verband des eZigarettenhandels e.V. aus Berlin wurde laut eigenen Angaben im Jahr 2011 gegründet. Es soll sich um einen Zusammenschluss von Herstellern und Vertreibern von elektronischen Zigaretten und Zubehör handeln. Auf der Webseite des VdeH ist zu lesen, dass dem Verband 100 Unternehmen der Branche angehören.
Der Verband des e-Zigarettenhandels e.V. ist seit Dezember 2021 auch in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände (§ 8b UWG) beim Bundesamt der Justiz eingetragen.
In den Abmahnungen eZigarettenhandels e.V werden verschiedenen Verstöße abgemahnt. So etwa Verstöße gegen die Mitteilungspflicht nach dem Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV). Ebenso fehlende Informationspflichten, wie etwa die Kennzeichnungspflichten und Beipackzettel oder die Einhaltung der CLP-Verordnung. Weiter werden auch Jugendschutzverstöße abgemahnt.
In den Abmahnungen des eZigarettenhandels e.V wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Kosten der Abmahnung in Höhe von 200,00 € gefordert.
Achtung! Nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt. Aber auch bei einer berechtigten Abmahnung muss sehr sorgfältig überlegen ob und in welcher Form eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Es drohen hohe Vertragsstrafe bei einem widerholten Verstoß.
Meine Empfehlungen:
- Nehmen die die Abmahnung ernst
- Halten Sie die Fristen ein (es drohen teure Gerichtsverfahren)
- Nicht ungeprüft unterzeichnen oder eine Zahlung leisten
- Beauftragen sie einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Abmahnung
Gerne stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schenk mit Rat und Tat zur Seite