Sie haben eine Abmahnung oder eine Klage der BMW AG wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten? Jetzt richtig handeln.
Die BMW AG lässt regelmäße Markenrechtsverletzungen an Ihrem Marken abmahnen. Die BMW AG hat diverse Marken beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) eintragen lassen. So etwa für die Marken „BMW“ oder „MINI COOPER“. Vertreten wird die BMW AG durch die KLAKA Rechtsanwälte.
In den Abmahnungen werden Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und Aufwendungsersatz geltend gemacht. Reagiert der Abgemahnte nicht innerhalb der gesetzten Frist werden die Ansprüche zu meist gerichtlich geltend gemacht.
Häufig betroffen von den Abmahnungen sind Ebay Händler, die nicht lizenzierte Produkte mit den Markenzeichen über die Handelsplattform angeboten haben.
Abmahnungen und Klagen im Markenangelegenheiten sind mit hohen Kosten verbunden. Wir raten daher dringend einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der Abmahnung zu beauftragen.
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Nicht selten sind die Ansprüche übersetzt oder zu weitgehend. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist daher auch dann ratsam, wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt ist.
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Markenabmahnung der BMW AG
- Nehmen Sie keinen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf
- Beachten Sie die Fristen
- Geben sich nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab
- Lassen Sie die Abmahnung von einem Fachanwalt prüfen
Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind auf das Markenrecht spezialisiert und kennen den Abmahner bereits aus anderen Fällen. Wir vertreten bundesweit.