Das Vertragsrecht regelt die geschäftlichen Beziehungen zwischen zwei oder mehr Parteien. Wir gestalten für sie Verträge, Vereinbarungen, usw. oder prüfen Verträge auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Unsere Aufgabe im Vertragsrecht ist die Minimierung von Risiken und die Erreichung der bestmöglichen Rechtsposition für unseren Mandanten gegenüber seinem Vertragspartner. Im Vertragsrecht sind vor allem die AGB-Vorschriften im BGB (§§ 305 ff BGB) von besonderer Bedeutung. In der Praxis müssen wir leider immer wieder erleben, dass Verträge von den Mandanten selbst entworfen werden, im Internet kopiert werden, oder Verträge benutzt werden die seit zwanzig Jahren schon so benutzt werden. Mit der Folge, dass den Mandanten erheblichen Nachteile entstehen die viel Geld kosten können. Die professionelle Ausarbeitung von Verträgen kann nicht überschätzt werden.
Gerne beraten und vertreten wir Sie in Angelegenheiten Vertragsrecht.
Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Verhandlung von wichtigen Verträgen.
Anwalt für Vertragrecht
Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für ein erstes kurzes unverbindliches telefonisches Gespräch zur Verfügung.