Sie haben eine Abmahnung der Werder Bremen GmbH & Co KG aA erhalten? Jetzt richtig handeln!
Werder Bremen mahnt regelmäßig Verkäufer ab, die Tickets für Fußballspiele von Werder Bremen über Ebay Kleinanzeigen oder Ähnliche Plattformen verkaufen. Oft sind es Dauerkartenbesitzer, die an einem Spieltag nicht können und daher die Tickets verkaufen wollen.
Ein solches Verhalten verstößt aber laut Werder Bremen gegen „10.2 unzulässige Weitergabe“ Ihrer ATGB (Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen). Ein Weiterverkauf (10.3 zulässige Weitergabe“) soll ausschließlich über die offizielle Zweitmarktplattform des Clubs (http://werder.de) zulässig sein. Hinzu kommen weitere Bedingungen.
Begründet wird dies insbesondere mit der Corona Pandemie, was nach unserer Ansicht allerdings nicht stimmt, da Werder Bremen schon vor der Pandemie dieselben Abmahnungen ausgesprochen hat.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Kostenerstattung. In dem Schreiben wird mit hohen Kosten gedroht, wenn man den Forderungen von Werder Bremen nicht nachkommt. Im Zuge einer einvernehmlichen Lösung ist sie aber bereit einem Streit von 3.500 € zuzustimmen. Dementsprechend soll der abgemahnte Werder Fan 353,60 € an Rechtsanwaltskosten zahlen.
Das reicht Werder Bremen aber nicht. Sie wollen zusätzlich noch eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 € haben.
Weiter behält sich Werder Bremen vor, sich die Mehrerlöse auszahlen zu lassen sowie Auskunft über den Umfang der Verkaufstätigkeit zu erteilen.
Die Abmahnung wird ausgesprochen durch die RuhrKanzlei aus Dortmund. Diese Kanzlei vertritt auch andere Fußballvereine beim „Ticket Enforcement“. So etwa den SC Paderborn, den FC Augsburg, Hannover 96; VfL Wolfsburg, Borussia Dortmund, FSV Mainz 05.
Wir halten das Vorgehen für wenig fanfreundlich und haben auch rechtliche Bedenken, was dem Grund als auch die Höhe der Forderungen betrifft.
Wenn auch Sie eine Abmahnung von Werder Bremen erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.