Nach eigenen Angaben ist die CrossFit LLC aus Washington, USA eines der weltweit führenden Unternehmen das Produkte und Dienstleistungen rund um Personal Training, Gesundheit, Ernährung und Fitness anbietet.
CROSSFIT® ist nach Angaben der CrossFit LLC ein markenrechtliches geschütztes Fitnessprogramm. Es wird weltweit von über 13.000 Fitnessstudios ausgeübt. Sie ist Inhaberin verschiedener Marken mit dem Zeichen CROSSFIT, die auch in Europa und Deutschland Schutz genießen. Zu den Marken gehört etwa die DE Marke mit der Registernummer DE 30 2017 032 8267 „CROSSFIT“, welche unter anderem für den Bereich Bekleidung in Klasse 25 geschützt ist.
Die CrossFit LLC lässt regelmäßig Markenrechtsverletzungen an der Marke CROSSFIT abmahnen. Vertreten wird sie von den Rechtsanwälten Bird und Bird.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Neben der Unterlassung werden Auskunfts- und Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Die Höhe des Schadenersatzes wird dabei nicht genannt. Insoweit wird zunächst die Auskunft abgewartet.
Letztendlich werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.774,50 € gefordert.
Nach unserer Auffassung ist die Unterlassungserklärung zu weitgehend. Ebenso halten wir die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten für zu hoch.
Unsere Empfehlung bei erhalt einer Abmahnung durch die CrossFit LLC oder durch die Rechtsanwälte Bird & Bird
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner
- Fristen beachten
- Nicht ungeprüft Unterschriften und/oder Zahlungen leisten
- Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren
Gerne beraten wir Sie in dieser Angelegenheit. Wir vertreten bundesweit und sind auf das Markenrecht spezialisiert.
Kanzlei Dr. Schenk – Spezialisten im Markenrecht
Schlagworte: Markenrecht, Markenanwalt, Markenrechtsverletzung, CrossFit, Bird LLP; Unterlassungserklärug,