Das Fotorecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher Bereiche, die sich allesamt mit der Aufnahme, der Gestaltung und der Verwertung von Fotografien beschäftigen.
Regelmäßig wird es um das Rechtsverhältnis des Bildanbieters zu dem des Bildverwerters gehen. Betroffene Bereiche sind insbesondere das Urheberrecht, das Markenrecht und das Persönlichkeitsrecht.
Viele Fotografen aber auch schlicht die Verwender von Fotografien sind sich über die rechtlichen Konsequenzen bei der Veröffentlichung von Fotografien nicht bewusst. Ein Paradebeispiel bietet etwa ebay. Wer hat nicht schon etwas bei ebay verkauft und hierbei schlicht das Foto von einem anderen Anbieter kopiert. Dieses stellte eine klare Verletzung des Urhebrechts dar. Daneben könnte ebenfalls eine Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß vorliegen. Die Folge dieser Verletzung ist ein Unterlassungsanspruch der zunächst in Form einer Abmahnung geltend gemacht werden wird.