Sie haben eine Abmahnung vom Wirtschaft im Wettbewerb Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e. V. WiW) erhalten? Jetzt richtig handeln.
Laut eigener Aussage ist der Hauptsatzungszweck des Vereins ist der Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb, der vom WiW mit unterschiedlichen Mitteln geführt wird. Der Verein „Wirtschaft im Wettbewerb“ hat ca. 25.000 Mitglieder. Bei diesen handelt es sich unter anderem um zahlreiche Verbände und Kooperationen, die deutschlandweit aktiv sind.
Der Verein ist auch in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gemäß § 8b UWG eingetragen.
Mit der Eintragung nach § 8b UWG ist der WiW berechtigt Abmahnungen auszusprechen.
Der Verein verfolgt u.a folgende Verstöße
- Fehlende Angaben zur Energieeffizienz
- fehlende Information über das Widerrufsrecht
- unwirksame AGB-Klauseln,
- irreführende Werbung mit „TÜV geprüft“,
- Verstöße gegen die Preisangabenverordnung,
- Unvollständige Teilnahmebedingungen in Gewinnspielen,
- Irreführende Testsiegerwerbung,
Was wird vom Wirtschaft im Wettbewerb Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e. V. gefordert?
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollen Aufwendungen für die Rechtsverfolgung in Höhe von 220,00 € ersetzt werden.
Unsere Empfehlung:
- Nehmen sie die Abmahnung ernst
- Beachten Sie die Fristen
- Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf
- Leisten sie keine Zahlung oder geben eine Unterlassungserklärung ab
- Beauftragen Sie einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt
Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir helfen seit über 15 Jahren bei der Abwehr von Abmahnungen. Kanzlei Dr. Schenk – Experten im Wettbewerbsrecht