Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. aus Berlin spricht regelmäßig Abmahnungen aus. Gegenstand der Abmahnung sind Beanstandungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklären, irreführende Werbeaussagen oder auch Verstöße gegen die Preisangabenverordnung.
In den Abmahnungen der Verbraucherzentrale wird zunächst ausgeführt warum die Verbraucherzentrale überhaupt berechtigt ist Abmahnungen auszusprechen. Dies ergibt sich aus § 8 Abs. 3 UWG. Sowie aus dem Unterlassungsklagengesetz (UKlag). Die Verbraucherzentrale Bundesverband ist auch in der Liste der qualifizierten Einrichtungen eingetragen.
In den Abmahnungen wird von den Abgemahnten gefordert ein strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben.
Ebenso sollen die Kosten für die Abmahnung erstattet werden. Diese betragen pauschal 260,00 € (Stand 2024) und sollen sich aus § 13 Abs. 3 UWG und § 5 UklaG ergeben. Der Abmahnung ist eine auf den Abgemahnten ausgestellt Rechnung über diesen Betrag beigefügt.
Ebenso ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafenversprechen beigefügt.
Ob und inwieweit solche Abmahnungen berechtigt sind hängt immer vom Einzelfall ab. Wichtig ist, dass nicht vorschnell etwas unterzeichnet und/oder Zahlungen geleistet werden. Dies sollte genau geprüft werden. Auch muss bei Unterzeichnung der Verstoß umfassend abgestellt werden, da ansonsten hohe Vertragsstrafen drohen.
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Bundesverband:
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten
- Nicht voreilig handeln
- Einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen.
Gerne helfen wir Ihnen. Wir helfen schon seit vielen Jahren Abgemahnten und sind im Bereich Wettbewerbsrecht spezialisiert. Senden Sie uns einfach die Abmahnung per Mail an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns unverbindlich an unter 0421- 56638780.