Die RuhrKanzlei aus Dortmund vertritt die rechtlichen Interessen beim „Ticket Envorcement“ verschiedener Fußballvereine. So etwa folgender Vereine:
- VfL Bochum
- FC Augsburg
- SC Paderborn 07
- Eintracht Frankfurt
- Borussia Dortmund
- FSV Mainz
In der Sache geht es um den gewerblichen und auch den privaten Weiterverkauf von Fußballtickets. Dieses ist laut den ATGB der Vereine verboten bzw. beim privaten Weiterverkauf nur über die offziellen Zweitplattformen der Vereine zulässig
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) Tickets über das Internet wie etwa „ebay Kleinanzeigen“ angeboten bzw. verkauft haben Dies verstoße gegen die ATGB.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiter wird Kostenersatz in Höhe von 347,60 € gefordert. Ebenso wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 EUR gefordert.
Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen des unzulässigen Ticketverkauf erhalten haben stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.