Sie haben eine Abmahnung der HydraFacial LLC erhalten. Ihnen wird eine Verletzung der Marke Hydrafacial erhalten? Jetzt richtig handeln!
Die HydraFacial LC (vormals Edge Systems LLC ist Herstellerin von von Hydrafacial, also dem vermeintlich bekannten Towers Hydrafacial MC und der auf die Behandlung abgestimmten Hydrafacial Pflegeprodukten.
In den Abmahnschrieben wird den Abgemahnten vorgeworfen Gesichtsbehandlungen, Hautbehandlungen usw. unter der Bezeichnung „Hydrafacial“ angeboten zu haben, obwohl sie hierzu nicht berechtigt sind. Oft haben die Abgemahnten in Social Media wie Instagramm geworben.
Durch Verwendung der Bezeichnung „Hydrafacial“ oder „Hydrofacial“, führe unsere Mandantschaft bei den Kunden eine Irreführung herbei. Ebenso seien die Markenrechte der Gegenseite an ihren Marken, Art. 9 (2) UMV bzw. § 14 MarkenG verletzt. So etwa die DE Marke Nr. 302017205828 „Hydrafacial.
Die Abgemahnten sind sich oft einer Schuld bewusst, da Sie nicht wissen, dass es sich um einen geschützten Begriff handelt.
Die Rechtsanwälte Heissner & Struck Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (Anerkennung der Schadenersatzansprüche + Auskunft. Des Weiteren werden Rechtsverfolgungskosten nach einem Gegenstandswert von 100.000 EUR geltend gemacht (2.171,50 €)
Unsere Empfehlung:
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten
- Nicht voreilig etwas unterzeichnen oder Zahlungen vornehmen
- Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
- Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen
Gern helfen wir Ihnen! Wir vertreten bundesweit. Erfahrung seit über 15 Jahren im Markenrecht. Wir konnten schon tausenden von Abgemahnten helfen!