Die deutsche Umwelthilfe e.V. aus Radolfzell mahnt regelmäßig Wettberwerbsverstöße ab. Betroffen sind vor allem Autohändler, Verkäufer von elektrogeräten und auch Immobilinemakler.
Autohändler werden besonders häufig wegen fehlender Angaben zum Kraftstoffverbrauch bei der Bewerbung von PKWs abgemahnt. Dies stellt einen Verstoß gegen Pkw-EnVKV dar.
Immobilienmakler werden oft Verstöße gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeworfen. Etwa da sie etwa in Anzeigen vergessen haben die Energieeffizienzklasse angeben zu haben oder etwa die Art des Energieausweises (Verbrauchs oder Bedarfsausweis). Dies stellt nach Auffasssung der deutschen Umwelthilfe e.V. einen Verstoß gegen § 87 Abs. 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) dar.
Händler von Elektrogeräten werden Verstöße gegen das Elektrogesetz vorgeworfen. Etwa, da sie nicht ordnungsgemäß bei der EAR registriert sind.
Gefordert werden von der deutschen Umwelthilfe die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der entstandenen Kosten.
Im Gerichtsverfahren wird die deutsche Umwelthilfe e.V. u.a. durch die Rechtsanwälte LUMENS aus Berlin. Die Streiterte in solchen Gerichtsverfahren liegen bei 10.000 € und mehr.
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung /Vertragsstrafe/Klage der deutschen Umwelthilfe
Bewahren Sie Ruhe!
Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
Fristen der Abmahnung beachten!
Nicht ungeprüft unterschreiben oder Zahlungen leisten
kontaktieren sie einen Fachanwalt!
Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich des Wettbewerbsrechts. Wir haben Erfahrung aus der Abwehr von über 8.000 Abmahnungen! Wir kennen die deutsche Umwelthilfe aus zahlreichen Verfahren.