Sie haben eine Abmahnung der Digiturk Europe GmbH erhalten? Jetzt richtig handeln!
Die Digiturk Europe GmbH hält in Deutschland die ausschließlichen Nutzungs- und Senderechte an Übertragungen von Spielen der ersten türkischen Fußballliga „Spor Toto Süper Lig“. Wer also Spiele der ersten türkischen Fußballliga in Gaststätten, Wettbüros, Vereinsheime usw. zeigen will muss ein gewerbliches Abonnement abschließen.
Die Digiturk Europe GmbH führt regelmäßig Überprüfungen vor. So werden Ermittler in Lokalitäten geschickt, um zu überprüfen, ob dort Spielender ersten türkischen Fußballliga gezeigt werden, ohne dass ein gewerblicher Abonnementvertrag vorliegt.
Wird ein Verstoß festgestellt wird eine Abmahnung durch die Pense Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main ausgesprochen. Nach Auffassung der Pense Rechtsanwälte verstoße die abgemahnte Person gegen die ausschließlichen Nutzungsrechte von Digiturk nach den §§ 2 Nr. 6, 15 Abs. 2, 19 Abs. 4, 22 UrhG.
In den Abmahnschreiben wird die zunächst die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert. Eine Vorlage ist der Abmahnung beigefügt. Im Weiteren werden Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 25.000 € geltend gemacht. Dies sind 1.156,20 €.
Weiter werden Schadenersatzansprüche wegen der entgangene Lizenzeinnahmen geltend gemacht.
Digiturk bietet allerdings an, auf Schadenersatzansprüche zu verzichten, wenn ein gewerbliches Abonnement abgeschlossen wird.
Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gern. Wir kennen den Abmahner und wissen woraus es ankommt.
Die Ansprüche können zum Teil komplett abgewehrt werden zumindest aber lassen Sie die Kosten in aller Regel erheblich reduzieren.
Senden Sie uns gerne die Abmahnung per E-Mail an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns an unter 0421-56638780 erreichen.
Abmahnung, Urheberrecht, Vertragsrecht, Anwalt für Urheberrecht