Frau Claudia Mayer lässt seit Jahren wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen.
Frau Mayer aus Schifferstadt verkauft nach eigenen Angaben Modellfahrzeuge über einen Ebay Shop. Ihr Angebot richtet sich an private Endverbraucher. Sie bietete über 3000 Artikel (Stand 04/2023) zum Kauf an und habe sachon über 40.000 Bewertungen (Stand 04/2023) erhalten.
Abgemahnt werden Ebay Verkäufer die dort Artikel als Privatverkäufer anbieten. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Lutz Schroeder sei dies falsch und Irreführend. Dies ergäbe sich u.a. aus der Anzahl der Angebote, der verkauften Artikel und der Anzahl der Bewertungen. In der Abmahnung wird auf verschiedene Urteile verwiesen.
Gefordert wird in den Abmahnungen die Abgabe einer strafbewährten Unterlasssungserklärung sowie Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 953,40 € (Streitwert 15.000 €).
Wir haben Bedenken was die Rechtmäßigkeit dieser Abmahnungen anbelangt.
Unsere Empfehlung:
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten
- keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
- Nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben
- Nicht ungeprüft Zahlungen leisten
- einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen
Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.
Ansprechpartner ist unserem Haus ist Rechtsanwalt Dr. Schenk zugleich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz