Herbert Seckler als Inhaber der bekannten „Sansibar“. Er ist auch alleiniger Lizenznehmer der eingetragenen deutschen Marke “Sansibar”. (Registernummer 306 40 632). Die Marke ist für diverse Klassen ( Klassen 03 (Seifen, Parfüm usw.), 09 z.B. Brillen), 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 30, 32, 33, 34, 43, 44) eingetragen. Markeninhaber ist die Infinity Real Estate & ProjektDevelopment GmbH. Deren alleniger Gesellschafter und Geschätsführer ist wiederum Herbert Seckler.
Herr Seckler wird vertreten durch die Rechtsanwälte Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Düsseldorf.
Herr Herbert Seckler lässt Abmahnungen wegen Verletzungen der Marke Sansibar abmahnen. Uns lag etwa eine Abmahnung vor, in der ein Online Händler Lampen verkaufte auf denen das Zeichen Sansibar angebracht war.
In demn Abmahnungen wird in der Regel die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert. Weiter werden Auskunft, Schadenersatz sowie der Ersatz der entstandene Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Rechtsanwaltskosten werden nach einem Streitwert von 50.000 € berechnet. Allein diese belaufen sich daher auf mehr als 2.000 € .
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung durch Herrn Herbert Seckler
- Ruhe bewahren
- Frist beachten
- Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen
- Nicht ungeprüft Erklärungen abgeben oder Zahlungen leisten
- Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung und Verteidigung beauftragen
Wir sind seit über 15 Jahren auf dem Gebiet des Markenrechts tätig und konnten schon vielen Opfern von Abmahnungen helfen. Auch, wenn es auf dem ersten Blick so scheint ist nicht jede Abmahnung berechtigt. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls.