Der Verband der deutschen Games-Branche e.V. vertritt die Interessen der deutschen Computerspielbrache. Bekannt ist er auch untert dem Namen “game” Der Verband ist Markeninhaber der Marken „GAMESCOM (deutche Wortmarke Registernummer 3020170028979 sowie weiterer Wort/Bildmarken).
Die Marken sind laut unter anderen für Datenverarbeitungsgeräte und -ausrüstung sowie Zubehör, insbesondere Computer und Computerzubehör, Software für Computerspiele (Klasse 9); Abzeichen und Figuren aus Edelmetall und deren Legierungen (Klasse 14); Möbel insbesondere Sitzsäcke (Klasse 20); Tassen (Klasse 21); Bekleidungsstücke (Klasse 25) Spielwaren und Spiele, einschließlich elektronischer Spiele (Klasse 28) sowie Einzelhandelsdienstleistungen unter anderen in Bezug auf Datenverarbeitungsgeräte und -ausrüstung sowie Zubehör, insbesondere Computer und Computerzubehör, Software für Computerspiele, elektronische Spiele; Möbel, Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen, Statuen und Figürchen aus Edelmetallen und deren Legierungen sowie Tassen (Klasse 35) geschützt.
Bei Markenrechtsveerletzungen an diesen Marken wird der Verband durch die Rechtsanwälte NORDEMANN aus Berlin vertreten. In den Abmahnungen wird insbesondere die Abgabe strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Weitere Ansprüche behält sich der Verband der deutschen Games-Branche e.V vor.
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung vom Verband der deutschen Games-Branche e.V
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten
- Nicht ungeprüft etwas unterschreiben
- Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen
Gerne sind wir Ihnen behilflich. Wir sind seit über 15 Jahren im Markenrecht spezialisiert und konnten schon tausenden Mandanten helfen.