Sie haben eine Abmahnung der Global Merchandising Services Ltd erhalten? Jetzt richtig handeln.
Die Global Merchandising Services Ltd aus London ist nach eigenen Angaben einer der weltweit größten Auswerter von Merchandising Rechten der Musik und Unterhaltungsbranche. Sie verfügt weltweit über Lizenzen einer Vielzahl weltweit erfolgreicher Musikbands, Einzelkünstler und Unterhaltungsveranstaltungen.
Vertreten wird die Global Merchandising Services Ltd durch die Rechtsanwälte Gutsch Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft aus Hamburg.
Die Global Merchandising Services Ltd mahnt insbesondere wegen Markenrechtsverletzungen der Band Motörhead ab. Nach Aussage der Global Merchandising Services Ltd stehen Ihr die Marken- und Namensrechte an der Bezeichnung „Motörhead“ (EUIPO Anmeldenummer: 009317082) zu. Ebenso sollen Ihr die Rechte an den Bildnissen der Musiker der Musikgruppe Motörhead zustehen, so insbesondere die Rechte an den Bildnissen des Künstlers Ian Fraser „Lemmy“ Kilmister.
In den Abmahnungen werde Unterlassung (Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung), Auskunft und Vernichtung sowie Schadens- und Aufwendungsersatz gefordert. Die Forderungen belaufen sich regelmäßig auf mehr als 1.000 €. Nicht selten sind es auch 3.000 oder 4.000 € .
Wir haben gewisse Bedenken was die Abmahnungen anbelangt.
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Global Merchandising Services Ltd
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten (es drohen ansonsten teure Gerichtsverfahren)
- Keine Unterlassungserklärung unterschreiben oder den Geldbetrag zahlen
- Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
- Einen Rechtsanwalt mit der Prüfung und Vertretung beauftragen
Gerne helfen wir Ihnen. Wir helfen seit vielen Jahren bei der Abwehr von Abmahnungen. Wir kennen den Abmahner bereits aus mehrere Verfahren.