Sie haben eine Abmahnung des – Ernst Westphal e.K (Thomas Krimm) erhalten? Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie im gewerblichen Ausmaß verkaufen und ihren Informationspflichten nicht nachkommen? Dann sind sie nicht allein. Uns liegen binnen weniger Tage gleich zwei Abmahnungen zur Überprüfung vor.
Ernst Westphal e.K. aus Hamburg bietet nach eigenen Angaben als Händler auf Ebay Uhren, Uhrenersatzteile, Uhrenarmbänder, Schmucke usw. zum Kauf an. Inhaber ist ein Herr Thomas Krim.
Vertreten wird Ernst Westphal e.K. durch den Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel.
Abgemahnt werden ebenfalls Ebay Verkäufer, die als Privatverkäufer agieren von denen der Abmahner aber meint, dass Verkäufe im gewerblichen Umfang vorliegen.
Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankommt (BGH, Urt. v. 29.03.2006, Az.: VIII ZR 173/05). Ob dies zutrifft, muss immer am konkreten Einzelfall beurteilt werden.
Den abgemahnten Verkäufern wird vorgeworfen sie als gewerbliche Verkäufer ihren gesetzliche Informationspflichten nicht nachkommen. So wird den abgemahnten Ebay Verkäufern etwa vorgeworfen, dass sie nicht Mängelhaftungsrecht, das Widerrufsrecht, die Anbieterinformationen und Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung informieren. Zudem wird in der Abmahnung ausgeführt, dass das Gewerbe des Abgemahnten für die Tätigkeit nicht angemeldet zu sein scheint, sodass keine Steuern abgeführt werden.
Spannend ist, dass nicht etwa die Informationspflichten gefordert wird, sondern ausschließlich gegen die fälschliche Behauptung, dass man Privatanbieter sei.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 953,40 € (Streitwert 15.000 €) .
Werden die Forderungen nicht erfüllt, werden gerichtliche Schritte angedroht.
Nach unserer Auffassung leiden die Abmahnungen an formellen Mängeln und sind unberechtigt. Ebenso liegen nach unserer Auffasung deutliche Hinweise vor, die auf eine rechtsmißbräuchliche Geltendmachung schließen lassen.
Bitte beachten Sie, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung grds. ein Leben lang gilt!
Unsere Empfehlung:
Ruhe bewahren
Fristen beachten!
Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
Nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlung leisten
Einen auf das wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung
beauftragen
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zu Seite. Wir beraten und vertreten seit über 10 Jahren auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutz. Selbstversändlich versuchen wir nicht nur die Ansprüche abzuwehren, sondern bieten ebenfalls an den Onlineauftritt rechtssicher zu gestaltne.
Wir kennen den Abmahner Ernst Westphal e.K bereits aus mehreren anderen Verfahren.