Sie haben eine Abmahnung der INBUS IP GmbH wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung erhalten? Wir helfen Ihnen.
Die INBUS IP GmbH ist Inhaber der deutschen Wortmarke „INBUS“. Geschützt ist Marke beim deutschen Patent und Markenamt unter der Registernummer 477514. Folgende Waren ins in Klasse 6 geschützt: Kleineisenwaren, insbesondere Schrauben und Muttern. Hinsichtlich der Marke gibt es aktuell (Stand 06/2024) einen Antrag auf Verfall der Marke.
Vertreten wird die INBUS IP GmbH durch die Kanzlei Advant Beiten (Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus München.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen die Marke „INBUS“ verletzt zu haben. Regelmäßig wird den Abgemahnten vorgeworfen, dass Sie Innensechskantschlüsseln unter der Bezeichnung „INBUS“ angeboten zu haben, ohne dass Sie hierzu berechtigt sind bzw. dass es sich nicht um Original „INBUS Produkte handelt. Daher dürfen die Produkte lediglich als „Innensechskantschlüssel” betitelt werden nicht aber mit „INBUS“ oder „IMBUS“
Gefordert wird in der Abmahnung der Kanzlei Advant Beiten die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Ersatz der Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 50.000 (= €2.002,41 Euro).
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der INBUS IP GmbH
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten
- Nicht voreilig etwas unterzeichnen oder Zahlungen leisten
- Nicht ohne Anwalt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
- Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen
Gerne helfen wir Ihnen. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren im Bereich Markenrecht und sind auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert.