Die Kanzlei BluePort Legal aus Hamburg mahnt im Auftrag verschiedener Bundesligavereine Markenrechtsverletzungen ab. Zu den Mandanten der Kanzlei BluePort Legal gehören etwa folgende Vereine:
- FC Union Berlin e.V.
- VFL Wolfsburg- Fußball GmbH
- VfB Stuttgart 1893 AG
- FC Nürnberg e.V.
- TSV 1860 Merchandising GmbH
- MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA
- FSV Mainz 05 e.V.
- HSV Fußball AG
Gegenstand der Abmahnungen der Kanzlei BluePort Legal sind vermeintliche Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG an den Marken der Bundesligavereine.
Für den Verein 1. FC Union Berlin sind u.a. folgende Zeichen als Marke geschützt.
„Eisern Union“, „1. FC Union“, Eisern“ usw.
Was ist Gegenstand der Abmahnungen?
Den Abgemahnten wird regelmäßig vorgeworfen Merchandise / Fanartikel wie Aufkleber, Tassen usw. zum Verkauf angeboten zu haben. Diese Artikel sollen nicht lizensiert sein. Ob das Anbieten eine Markenrechtsverletzung darstellt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So u.a. auch, ob es sich um einen Privatverkauf handelt oder nicht. § 14 MarkenG bietet dem Markeninhaber regelmäßig nur Schutz, wenn ein Zeichen im geschäftlichen Verkehr benutzt wird. Dies ist bei Privatverkäufen aber häufig gerade nicht der Fall-
Was wird in den Abmahnungen gefordert:
In erster Linie wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Hinzu kommen regelmäßig Auskunfts- und Schadenersatzansprüche. In der Abmahnung sind lediglich die Abmahnkosten beziffert. In den Abmahnungen wird ein Streitwert von 50.000 € zu Grunde gelegt. Die Anwaltskosten belaufen sich demnach auf 1.682,70 €.
Unsere Empfehlung bei erhalt einer Abmahnung durch die Kanzlei BluePort Legal
Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner
Fristen beachten
Keine Unterschriften und/oder Zahlungen leisten
Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren
Gerne beraten wir Sie in dieser Angelegenheit. Wir vertreten bundesweit und sind auf das Markenrecht spezialisiert.