Die Allplan Deutschland GmbH aus München ist eine Anbieterin sogenannter CAD-Software. Nach eigenen Angaben ist sie etwa Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Computerprogramm
- “Allplan 2015 Ingenieurbau“ oder
- “Allplan 2015 Architektur“
Die Allplan GmbH geht gegen Urheberrechtsverletzungen an dieser Software vor. Vertreten wird Sie durch die bekannte Abmahnkanzlei Frommer Legal.
Den Abgemahnten wird in Regel vorgeworfen die Computerprogramme unerlaubt verwendet zu haben. Dies sei möglich gewesen, da der Kopierschutz mit einer Software-Crack überschrieben wurde. Es liegt daher nach Auffassung von Rechtsanwälte Frommer legal eine unzulässige Vervielfältigung vor. Ebenso eine unzulässige Bearbeitung. Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
In den Abmahnungen werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie umfassende Auskunft gefordert. Achtung uns sind Fälle bekannt, wo nach Auskunftserteilung von mehr als 10.000 € an Schadenersatz gefordert wurden!
Hinzukommen auch noch Rechtsanwaltskosten, die rfegelmäßig über 1.000 € liegen.
Achtung: Nicht jede Abmahnung muss berechtigt sein. Es ist immer eine Frage des Einzelfalles. Auch die Höhe der Schadenersatzforderungen müssen genau geprüft werden und können in vielen Fällen deutlich reduziert werden.
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der Allplan Deutschland GmbH:
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten
- nicht voreilig etwas unterschreiben oder Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
- einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung/Vertretung beauftragen
Gerne helfen wir Ihnen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schenk sind u.a. auf das Urheberrecht spezialisiert und sind schon seit vielen Jahren auf die Abwehr solcher Abmahnungen spezialisiert. Senden Sie uns einfach die Abmahnung per Mail an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns einfach unter 0421-56638780