Die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel aus Hamburg versenden regelmäßig Abmahnungen in den Bereichen Urheber und Markenrecht. Sie vertreten u.a. die Rechte folgender Musikgruppen
Pink Floyd (1987) Ltd.
Genesis (Gelring Ltd.)
Phil Collins
Iron Maiden Holdings Ltd.
Herrn Eric Patrick Clapton
Mötley Crüe
In einer Vielzahl der Abmahnungen wir den Abgemahnten vorgeworfen übers Internet etwa über Ebay CDs oder DVDs der Rechteinhaber zum Verkauf angeboten haben, ohne dass er hierzu eine Zustimmung der Rechteinhaber gab. Es soll sich hierbei um Raubkopien (sog. Bootlegs) handeln.
Die betroffenen Abgemahnten berichten regelmäßig, dass sie die CDs/DVDs vor Jahren legal in Läden erworben hätten.
Die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel schreiben in den Abmahnungen, dass die Rechteinhaber in Ihren Rechten gemäß §§ 17, 73, 77, 79 UrhG verletzt seien. Ihnen stehen daher Unterlassungs- Auskunfts- und Schadenersatzansprüche aus § 97 UrhG zu.
Neben den Urheberechtsverletzungen machen die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel aber auch Markenrechtsverletzungen geltend. So werden etwa Markenrechtsverletzungen an der Wortmarke „PINK FLOYD“ geltend gemacht. Diese Marke ist beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) unter der Registernummer 014996391 zugunsten der Pink Floyd (1987) Ltd. eingetragen.
Auch bei den Markenrechtsabmahnungen werden die strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft sowie Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gefordert. Das Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.10.2020, 327 O 220/20 hat in einem solchen Fall einen Streitwert von 75.000 € für angemessen gehalten.
Ob und inwieweit die Abmahnungen berechtigt sind, bedarf immer einer Prüfung des Einzelfalles.
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel
- keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
- Fristen beachten
- Nicht ungeprüft zahlen oder unterschreiben
- Nehmen Sie die Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch
Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen. Kanzlei Dr. Schenk – Spezialisten für Urheberrecht. Wir kennen die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel bereits aus anderen Verfahren.