Der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) wurde im Jahr 2010 gegründet. Es ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, die gewerbsmäßig auf den Gebieten Inkasso und Forderungsmanagement tätig sind und Personen, die in ihrer selbständigen Tätigkeit dem Themenkreis Inkasso nahe stehen, wie beispielsweise Detekteien, Auskunfteien, Erbenermittler, Schuldenregulierer.
Der BFIF ist in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen und daher auch klagebefugt, vgl. § 8 b UWG.
Betroffen von Abmahnungen sind regelmäßig andere Inkassodienstleister, die nicht rechtskonforme allgemeine Geschäftsbedingungen bereit halten oder in anderer Art und Weise gegen die Vorschriften des UWG verstoßen.
In den Abmahnungen wird eine strafbewährte Unterlassungserklärung gefordert. Ebenso macht der BFIF seine Kosten für die Abmahnung geltend. Diese lagen im Jahr 2024 bei 297,50 €.
Wenn auch Sie eine Abmahnung des BFIF erhalten haben helfen wir Ihnen gerne. Wir sind auf dem Gebiet des Wettbewerbsrecht spezialisiert und wissen worauf es ankommt.