Die Warner Bros. Entertainment lässt regelmäß Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aussprechen. Verteten wird Sie dabei von den bekannten Abmahnanwälten Frommer Legal.
Das US Unternehmen Warner Bros. Entertainment Inc. mit Sitz in Burbank, Kalifornien verfügt über ein umfangreiches Repertoire an Spielfilmen und Serien. Die Filmwerke werden über verschiedene Portale, wie z.B. YouTube oder Apple TV, Netflix zum Kauf, Stream bzw. Download angeboten
Den Abgemahnten wird vorgeworfen Werke (Filme und Serien) an denen die Warner Bros. Entertainment die Rechte zustehen, widerrechtlich heruntergeladen bzw. Dritten zur Verfügung gestellt zu haben (sog. Filesharing). Dies soll eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 16 UrhG und § 19a UrhG dartstellen. Dabei wird als Anspruchsgegner immer der Anschlussinhaber ausgemacht, da ihm gegenüber eine widerlegliche Vermutung besteht, für die Rechtsverletzung verantwortlich zu sein.
Der Abgemahnten wird binnen einer kurzen Frist aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weiter wird ein Lizenzschaden mitsamt außergerichtlicher Anwaltskosten geltend gemacht.
Insgesamt soll der abgemahnte Anschlussinhaber für das Anbieten eines Films 938,50 EUR an Frommer legal zahlen. Der Betrag setzt sich aus 700 € Schadenersatz und 235,80 € Rechtsanwaltskosten zusammen.
Achtung! Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, auch wenn dieser Eindruck durch die Abmahnung Vermittler wird. Gerade wenn nicht der Anschlussinhaber selbst den Film heruntergeladen hat, sondern Dritte (Kinder, Ehepartner, Mieter) kommt eine Haftung nur unter gewissen Voraussetzungen in Betracht.
Unsere Empfehlung
- Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen unter Druck setzen
- Nehmen Sie keinen Kontakt zum Gegner auf
- Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
- Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Fachanwalt
Gerne unterstützen wir sie bei der Abwehr der Abmahnung. Wir kennen die Abmahnungen aus vielen Verfahren.
Die Kanzlei Dr. Schenk ist seit vielen Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Geben Sie die Sache in unsere Hände, damit die Abmahner nicht zu Ihrem gewünschten Ergebnis kommen. Wir beraten und vertreten zu fairen Festpreisen. Selbstverständlich sind wir bundesweit tätig.
Aktuell abgemahnte Werke von Warner Bros. Entertainemt:
1.Film
– Tom & Jerry
– rodigal Son – It`s All in the Execution
– ES Kapitel 2
– The Mule
– Suicide Squad
– Judas an the Black Messiah
– The Matrix Resurrections
– Superman: Red Son
– 300: Rise of an Empire
– Her
– Shazam! Fury of the Gods
– Black Adam
– Aquaman Lost Kingdom
– Blue Beetle
2. Serien
– Supernatura
– The Walking Dead
– Gossip Girl
– Doom Patrol
– Ted Lasso
Aktuelle Spannende Urteile im Filesharing:
- BGH, Urteil vom Urteil vorn 17. Dezember 2020 –I ZR 228/19 – Anschlussinhaber muss Täter nicht verpetzen
- BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12, „Morpheus – Eltern haften nicht für die Rechtsverletzung ihrer minderjährigen Kinder, wenn das Kind vorher von den Eltern belehrt worden ist und über eine entsprechende Einsichtsfähigkeit verfügt.
- Landgericht Köln, Urteil vom 21.07.2022, Az. 14 O 152/19, Eltern sind nicht verpflichtet, die Nutzung des Internets Ihres Kindes zu überwachen. Etwas anderes gilt nur, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Es reicht die Kinder über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Tauschbörsen zu belehren