Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer Rechtsanwälte aus München wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Internettauschbörsen erhalten?
Die Rechtsanwälte mahnen für die Süddeutsche Film- und Medienproduktionsgesellschaft Ltd. ab.
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 952,00 € für einen Film.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden!
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.