Abmahnung bei der Elara GmbH – Was Sie wissen sollten
Die Elara GmbH ist nach eigenen Angaben ein bedeutender Anbieter von Bekleidungsstücken, Schuhen und Accessoires, die unter der Marke „Elara“ sowie weiteren Marken vertrieben wird. So unter anderem auf Amazon, Otto oder im eigenen Online Shop. Die Elara GmbH ist Inhaberin der deutschen Marke „Elara“. Vertreten wird das Unternehmen durch die Rechtsanwälte VON HAVE FEY aus Hamburg
In den Abmahnungen wird den Betroffenen vorgeworfen, dass Bekleidung unter der Bezeichnung „Elara“ ohne Zustimmung der Elara GmbH anbieten oder bewerben. Die Elara GmbH sieht hierin eine Verletzung ihrer Markenrechte.
Gefordert werden in dem Abmahnschreiben der VON HAVE FEY Rechtsanwälte die
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Auskunft (zur Berechnung etwaiger Schadensersatzansprüche)
- Anerkennung des Schadensersatzes nach § 14 MarkenG
- Ersatz der Anwaltskosten nach einem Streitwert 180.000 €
Nicht jede Abmahnung muss gerechtfertigt sein. So ist etwa zu prüfen, ob es sich um einen markenmäßige Verwendung handelt.
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der Elara GmbH
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten
- Nicht voreilig etwas unterzeichnen oder Zahlungen leisten
- Keinen Kontakt mit der Gegenseite
- Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.
Gerne helfen wir Ihnen. Wir vertreten seit vielen Jahren bundesweit Händler und Unternehmer, die wegen vermeintlicher Markenrechtsverstöße abgemahnt worden sind.
Senden Sie uns einfach unverbindlich die Abmahnung per Mail an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns an unter 0421-56638780