Die Cartier International AG aus der Schweiz lässt regelmäßig marken- und oder urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen. Vertreten wird durch die der Cartier International AG durch die Frankfurter Kanzlei Norton Rose Fullbright LLP Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main.
Betroffen sind regelmmäßig Verkäufer von Schmuck. Diesen wird vorgeworfen, die Marken- und/oder Urheberrechte von Cartier verletzt zu haben. Konkret geht es um das Anbieten und den Verkauf von Armreifen und/oder Ringen im Design des Cartier “Juste un Clou”-Armreifs oder auch Nagelringen der Love Kollektion. Die Verletzung wurden durch eingesetzte Detektive festgestellt und dokumentiert.
In den Abmahnungen der Rechtsasnwälte Norton Rose Fullbright LLP wird folgendes gefrodert
- Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung
- Auskunftserteilung
- Rechnungslegung
- Vernichtung
- Schadenersatz
- Ersatz der entstandenen Kosten, der Cartier International AG in Höhe von 2.538,10 EUR netto (Streitwert 150.000 €)
- Kosten der Beweissicherung in Höhe von mehreren hundert EUR netto zu erstatten.
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der Cartier International AG
- Ruhe bewahren
- Nehmen Sie die Abmahnung ernst
- Fristen beachten
- Nicht vorschnell etwas unterzeichnen oder Zahlungen vornehmen
- Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen
Gerne helfen wir Ihnen. Wir prüfen die Abmahnung auf Ihre Berechtigung. Auch könnten Ihnen Regressansprüche gegen Ihren Lieferanten oder den Hersteller zu stehen. Wir sind schon seit vielen Jahren auf das Markenrecht spezialisiert und konnten schon vielen Abgemahnten helfen.
Senden sie uns einfach die Abmahnung an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns an unter 0421- 56638780. Kanzlei Dr. Schenk – Experten im Markenrecht. Dr. Stephan Schenk ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf das Markenrecht spezialisiert