Sie haben eine Abmahnung der Rechtsanwälte Amann aus Darmstadt wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Internettauschbörsen erhalten?
Die Rechtsanwälte mahnen für verschiedene Rechteinhaber vermeintliche Urheberrechtsverletzung ab.
So etwa für
Andreas Paul und Michael Litzka
Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 450,00 €.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Bei Musikwerken besteht häufig die Gefahr von Folgeabmahnungen, da sich das Musikstück auf sog. Samplern befindet wie etwa den German Top 100 Single Charts oder den Bravo Hits.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden!
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!