Der Spielhersteller Hasbro inc. lässt regelmäßig Marken- und Urheberrechtsverletzung abmahnen. Vertreten wird Hasbro durch die Kanzlei Baker McKenzie
Der Spielwarenhersteller Hasbro Inc aus den USA lässt regelmäßig Markenabmahnungen aussprechen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Kanzlei Baker McKenzie.
Hasbro hält die Rechte an diversen Marken wie etwa „TRANSFORMERS“, „OPTIMUS PRIME“ oder „BUMBLEBEE“
In den Abmahnungen wird folgendes gefordet
– Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
– Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
– Auskunft
– Schadenersatz
On und inwieweit tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorlegt, ist eine Frage des Einzelfalls Markenrechtliche Streitigkeiten sind recht komplex und mit hohen wirtschaftlichen Risiken verbunden. Im Markenrecht gibt es auch viele Besonderheiten. Trotzdem ist nicht jede Abmahnung berechtigt.
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Markenabmahnung durch Hasbro
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten
- Nicht voreilig etwas unterschreiben oder Zahlungen leisten
- Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen (das kann Ihre Position noch verschlechtern)
- Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen
Gerne helfen wir Ihnen. wir sind seit vielen Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen im Bereich Markenrecht spezialisiert. Wir wissen worauf es ankommt. Senden Sie uns einfach die Abmahnung per Mail an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns unverbindlich an unter 0421-56638780
Kanzlei Dr. Schenk – Experten im Markenrecht- bundesweite Vertretung