Der deutsche Konsumentenverbund e.V. aus Kassel ist nach eigenen Angaben ein anerkannt allgemeinnütziger Vderbraucherschutzverband, der als Qualifizierte Einrichtung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen des Bundesjustizamtes eingetragen ist.
Nach eigenen Angaben hat der Verband 28.000 Verbraucherkontakte und 420.000 Digitalkontakte bei denen er Verbraucherinnen und Verbraucher aufklärt. Bei Gericht wird von rund 6.000 Mitgliedern gesprochen.
Abgemahnt werden u.a folgende Verstöße
- fehlende oder fehlerhafte Angabe des Grundpreises
- Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz
- unvollständige Anbieterkennzeichnung
- Werbung mit veralteten Testergebnissen
- irrführende Angaben zu gesundheitsbezogenen Aussagen
- fehlerhafte Widerrrufsbelehrung
Gefordert werden in den Abmahnungendes deutschen Konsumentenverbundes e.V die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Kosten der Abmahnung in Höhe von 147,74 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dem Abmahnschreiben ist eine vorgefertige Unterlassungserklärung sowie eine Rechnung an den Abgemahnten beigefügt.
Im gerichtlichen Verfahren (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder Klage) wird der deutsche Konsumentenverbund e.V. von der Gesellschaft für Prozessführung (GfP) vertreten. Hierbei handelt es sich um eine Rechtsanwaltsgesellschaft aus Kassel die erst Ende 2020 gegründet worden ist.
Unsere Empfehlung
Ruhe bewahren
Fristen beachten
Keine Unterlassungserklärung unterschreiben oder den Geldbetrag zahlen
Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
Einen Rechtsanwalt mit der Prüfung und Vertretung beauftragen
Beachten Sie eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung gilt grds. ein Leben lang und ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden.
Wenn auch Sie eine Abmahnung vom deutschen Konsumentenverbund e.V. erhalten haben helfen wir Ihnen gerne. Wir kennen den Verband bereits aus mehreren Verfahren. Wir helfen selbtstverständlich auch bei der rechtlichen Absicherung Ihres Online Shops.