Sie sind Gaststättenbetreiber und die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG mit Sitz in Unterföhring wirft Ihnen vor, Sie hätten verbotenerweise Bundesligaspiele /Champions league Spiele über den Sender SKY in Ihrer Gaststätte ausgestrahlt?
Dann sind Sie nicht alleine. Jetzt richtig handeln!
In den Abmahnungen wird den Gaststättenbetreibern vorgeworfen Fußballspiele öffentlich wiedergegeben zu haben, welche über Sky ausgestrahlt werden. Dies sei unzulässig, da der Gaststättenbetreiber mit Sky keinen Vertrag über die gewerbliche Ausstrahlung des Fernsehprogrammes (sog. Gaststättenvertrag) abgeschlossen habe. Das illegale Ausstrahlen verletze Sky in Ihren Rechten. So soll eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Durch die nicht genehmigten Ausstrahlungen erleide Sky angeblich jedes Jahr Verluste in Millionenhöhe.
Ausgesprochen wird die Abmahnung durch die JBB Rechtsanwälte aus Berlin.
In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Eine Vorlage ist der Abmahnung beigefügt.
Des Weiteren wird Schadensersatz gefordert. geltend gemacht. Als „Vergleich“ wird angeboten ,dass man nur einen geringeren Schadenersatz (meist 500 €) zahlen muss, wenn man gleichzeitig einen gewerblichen Abo-Vertrag zur Ausstrahlung des Sky Fernsehprogrammes in seiner Gaststätte abschließt. Andernfalls wird ein Schadenersatz in Höhe von 3720,00 € gefordert.
Unsere Einschätzung:
Wir haben in den vergangenen Jahren bereits mehrfach bei Abmahnungen von Sky beraten und vertreten. Auffallend ist dass die eingesetzten Kontrolleure häufig nur wenige Minuten in der Gaststätte waren. Auch stellte sich in den mündlichen Verhandlungen heraus, dass die Kontrolleure sich an die Vorgänge nicht richtig erinnern. Ebenfalls wird uns von unseren Mandanten berichtet, dass die Gaststätte gar nicht geöffnet hatte und dass auch nicht der Sender Sky lief.
Die Abmahnungen sind daher zumindest zum Teil zweifelhaft bzw. bedürfen einer genauen Prüfung.
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung von Sky:
- Ruhe bewahren
- Nicht voreilig etwas unterschreiben oder zahlen
- Keine Kontaktaufnahme mit dem Gegner
- Firsten beachten
- Einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir kennen den Abmahner bereits aus vielen anderen Fällen. Wir vertreten selbstverständlich bundesweit.