Update 17.09.2014
Auch heute wurde uns wieder eine Abmahnung zur Überprüfung vorgelegt. Wiederum ist Datum der Abmahnung der 08.09.2014. Betroffen ist ein Händler, der Sal Brezeln bei Ebay anbietet.
Aufgrund immer weiterer gleichlautender Abmaahnungn und weiterer hinzukommender Indizien ist ein Rechtsmissbrauch nach unserer Ansicht nicht mehr auszuschließen.
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Update: 16.09.2014
Auch heute erreichte uns wieder eine Abmahnung der Frau Manuela Syben.Wie es scheint sind alle Abmahnungen auf den 08.09.2014 datiert. Auffallend ist weiter, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Losert auf eigene Aktenzeichen verzichtet. In einer uns zur Bearbeitung vorliegenden Abmahnung vom 30.07.2014 hatte Herr Rechtsanwalt Dr. Losert noch Aktenzeichen verwendet.
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Heute 15.09.2014 gingen in unserer Kanzlei gleich zwei Abmahnungen der Frau Manuela Syben(glitterfashionstore.) aus Oberstaufen wegen Verwendung der veralteten Widerrufsbelehrung ein Wie schon zuvor wird Frau Syben vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert aus Berlin. Die Abmahnungen sind nahezu identisch vom Wortlaut.
Betroffen Sind Onlineverkäufer bei Ebay die Bekleidung und Haarscheidemaschinen anbieten. Frau Syben selbst hat ein sehr breit gefächertes Angebot, was von Mode, über Schmuck, Süßwaren, bis zu Autozubehör reicht. Der Schwerpunkt liegt allerdings bei der Mode.
Nach Auffassung des Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert besteht daher zu Gunsten der Frau Manuela Syben ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch sowie ein Schadenersatzanspruch. Gefordert werden neben der Unterlassungserklärung Rechtsanwaltskosten bei einem Streitwert von 10.000 € (= 887,03 €). Interessanterweise wird auch die Umsatzsteuer mit geltend gemacht.
Weiter wird in der Abmahnung formuliert, dass Frau Manuela Syben an einer gütlichen und schnellen Beilegung interessiert sei. Daher wird die Zahlung eines „einmaligen Pauschalbetrages“ in Höhe von 500 € vorgeschlagen, der unterhalb der bezifferten Rechtsanwaltskosten liegt. Damit sollen auch alle Schadenersatzansprüche abgegolten sein. Die Frage die sich für uns stellt ist wer die Differenz in Höhe von 387,03 € trägt. die Kosten sind laut Rechtsanwalt ja entstanden. Wir bezweifeln, dass Frau Syben die tragen wird.
Ohnehin ist fraglich, ob der angesetzte Streitwert von 10.000 € angemessen ist. das OLG Düsseldorf, Beschluss v. 05.07.2007, Az. I-20 W 15/07 hat in einer vielbeachteten Entscheidung bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung einen Streitwert von 900 € für angemessen gehalten.
Die Abmahnung wirft hier einige Fragen auf.
Auch ist die beigefügte Unterlassungserklärung die abgegeben werden solle zu weitgehend. Achtung! Eine abgegebene Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang!
Unsere Empfehlung:
Lassen sie die Abmahnung durch einen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen
Fristen zu beachten
Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben
keine voreiligen Zahlungen vorzunehmen
Die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen hat sich u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Wir werden prüfen, inwiefern sie für den Verstoß verantwortlich gemacht werden können und wenn ja, ob die Höhe der geltend gemachten Forderung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist. Auch werden wir Sie dahingehend beraten wie sie Verstöße in Zukunft vermeiden. Die Vorschriften zum Onlinehandel sind vielfältig und zum Teil schwer zu durchschauen. Gerne helfen wir Ihnen in Zukunft rechtssicher zu verkaufen.
Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung! Kostenlose Hotline unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net
Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen!