Aktuell liegt uns – wieder einmal – eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale – Büro Stuttgart (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.) zu r Überprüfung vor. Die Wettbewerbszentrale gehört wohl zu den Verbänden, die mit am meisten Wettbewerbsverstöße abmahnen. Sie bezeichnet sich selbst als „gemeinnützige Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft“. Zur Förderung eines lauteren Wettbewerbs habe sich nach eigenen Angaben unter anderem, die Aufgabe wettbewerbswidrige Rechtsverletzungen im gewerblichen Bereich auszuräumen. Die "Zentrale" befindet sich in Bad Homburg, weitere Niederlassungen finden sich in Hamburg, Berlin, Dortmund, Stuttgart und München. Abgemahnt werden von der wettbewerbszentrale nach unserer Erfahrung vor allem eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sowie unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ebenso bekannt sind hier Abmahnungen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung etwa wegen fehlender Grundpreisangabe. In den Abmahnungen wird eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie ein Geldbetrag in Höhe von 246,10 Den Abmahnungen ist ein Infopapier „Erläuterung zu Abmahnung“ beigefügt.
Achtung die Abmahnung kommt einem im Vergleich zu Abmahnungen von Wettbewerbern günstig vor. Nach unserer Erfahrung ist man aber nach Abgabe der Unterlassungserklärung dort gespeichert und es wird in regelmäßigen Abständen geschaut, ob nicht ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung gefunden wird. Es drohen also hohe Vertragsstrafen!
Wir raten daher vor Abgabe einer Unterlassungserklärung sich umfassend beraten zu lassen! Ebenso sollte man die Abmahnung genau geprüft werden. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt!
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Erfahrung aus mehr als 4.000 Abmahnungen!!!
Soforthilfe unter 0800 -3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net