Nach unseren Informationen werden im Namen des Herrn Bernd Habermehl Abmahnungen wegen Verwendung der veralteten Widerrufsbelehrung ausgesprochen. Vertreten wird Herrn Habermehl durch Herrn Rechtsanwalt Hendrik Schoon aus Fehrbellin
Herrn Habermehl bietet über die Seite www.3d-cubeworld.com Lasergravuren, Glasfotos usw. an.
Betroffen sind Betreiber von Onlineshops, die die Verbraucherrichtlinie, welche am 13.06.2014 in kraft getreten, noch nicht umgesetzt haben. In der Abmahnung wird daher die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung gerügt.
Gefordert werden von Rechtsanwalt Hendrik Schoon eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 413,90 €.
Unsere Empfehlung: Nehmen Ise die Abmahnung ernst!
Lassen Sie die Abmahnung von einem aufs Wettbewerbsrecht und/oder E-Commerce Recht spezialierten Rechtsanwalt überprüfen.
Die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen hat sich u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Wir werden prüfen, inwiefern sie für den Verstoß verantwortlich gemacht werden können und wenn ja, ob die Höhe der geltend gemachten Forderung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist.
Die beigefügte Unterlassungserklärung ist nach unserer Auffassung zu weitgehend.
Achtung! Greifen Sie nicht auf Vorlagen im Internet zurück. Es kursieren diverse Vorlagen im Internet, die allerdings oft ungenügend oder falsch sind. Bei Abgabe einer falschen oder ungenügenden Unterlassungserklärung abgeben, kann die Gegenseite gegen Sie ein teures Gerichtsverfahren anstrengen.
Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung! Telefonisch unter 0421 566 38 780 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net
Wir haben Erfahrung aus mehren tausend Abmahnungen!
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