Das neue Jahr hat gerade begonnen und schon wieder liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung wegen eines vermeintlichen Wettbewerbverstoßes der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor!
Im vorliegenden Fall hat unser Mandant, ein PKW Vertragshändler, eine Anzeige auf dem Internetportal www.PKW.de geschaltet.
Kurz darauf erhielt der Mandant eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe, da er bei www.kalaydo.de nicht alle erforderlichen Angaben gemacht haben soll. Gefordert wurde die Abgabe einer neuen Unterlassungserklärung und eine Konventionalstrafe von 7.500 €.
Nach Angaben der DUH fehlen in den Werbeangeboten die nach § 5 Pkw-EnVKV notwendigen Angaben zu den CO2-Emissionen. Da eine Werbung für konkrete Fahrzeugmodelle im Sinne der Pkw-EnVKV und nicht nur für eine bloße Fabrikmarke vorliege, seien solche Angaben zwingend.
Auch bei Fahrzeugen mit geringer Laufleistung, zum Beispiel Kurzzulassungen oder Vorführwagen seien die Regelungen der Pkw-EnVKV zu beachten.
Die Ausführungen unseres Mandanten auf www.PKW.de wurden vorschriftsmäßig getätigt. Auf www.kalaydo.de wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt direkt eine Anzeige geschaltet. Vielmehrt gibt es lediglich ein Schnittstelle von pkw.de zu kalaydo.de.
In den AGB von PKW.de findet sich weder ein Hinweis zu einer Zusammengehörigkeit der beiden Internetportale noch Angaben zu möglichen Schnittstellen.
PKW.de gibt allerdings an, dass die Schnittstelle ordnungsgemäß funktioniert und das gegenständliche Problem allein im Verantwortungsbereich von Kalaydo.de liegt.
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Deutschen Umwelthilfe erhalten? Wir helfen Ihnen weiter!
Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800-3331030 oder 0421-56638760 oder Sie schreiben uns eine E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net
Wir stehen für Ihre Rechte ein: sicher kompetent individuell!