Die Onlinehandelsplattform eBay erfreut sich weiterhin größter Beliebtheit. Längst ist eBay eine der ersten Adressen geworden, wenn man auf der Suche nach Schnäppchen ist, oder sich wenigstens über die üblichen Preise eines Produktes informieren will. Es wundert daher auch nicht, dass eBay, welches als Plattform für den privaten Verkauf von Omas Porzellan oder der alten Plattensammlung vom Dachboden angefangen hat, mittlerweile für gewerbliche Anbieter interessant geworden ist.
Dass eBay mit wachsendem Umsatz und steigender Popularität seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig anpassen muss, ist wenig überraschend. Die nun geplante Änderung, welche am 01.02.2018 in Kraft treten soll, bringt jedoch Änderungen mit sich, die es in sich haben könnten.
Eine eBay-Auktion ohne wenigstens ein Bild ist mittlerweile so gut wie undenkbar. Die Verkaufschancen sinken rapide, wenn sich der potentielle Käufer die begehrte Ware nicht ansehen kann und so fast „die Katze im Sack“ kaufen müsste. Bilder sind also wesentlicher Bestandteil einer eBay-Auktion und gerade (aber nicht nur) gewerbliche Verkäufer investieren erheblichen Aufwand, um ihre Produkte im richtigen Licht darzustellen.
Diese Bilder will sich eBay nun unter den Nagel reißen. Nun gut, nicht die Bilder selbst, aber die Nutzungsrechte an ihnen. Und das mit einer Härte, die einen stutzen lässt. Ausweislich der Internetseite zu der beabsichtigten Änderung der AGB verlangt eBay spätestens mit Inkrafttreten am 01.02.2018, dass der Plattform Nutzungsrechte in Form von Nutzungslizenzen eingeräumt werden. Verweigert ein Nutzer die Zustimmung zu dieser Zusatzvereinbarung, muss er mit Konsequenzen rechnen. Sein Konto wird ab dem 01.02.2018 vorläufig vom Handel ausgeschlossen, laufende Auktionen werden gelöscht (bzw. müssen vom Nutzer gelöscht werden) und der Handel kann erst wieder aufgenommen werden, wenn sich der Nutzer den neuen AGB unterwirft. Darüber hinaus haben sich die Nutzer selbst darum zu kümmern, dass alle Bilder, die in den Auktionen verwendet werden sollen, auch an eBay weitergegeben werden dürfen. Wer also professionelle Fotos erstellen lässt, deren Urheber- und damit Nutzungsrechts beim Fotografen liegen, muss diesen fragen, ob auch eBay Nutzungsrechte eingeräumt werden. Zwar gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung. Wie gut diese jedoch greift, bleibt abzuwarten.
Und mehr noch: eBay verlangt Nutzungsrechte an allen Bildern, um dann selber entscheiden zu können, welche davon im sog. eBay-Katalog landen. Einmal alles, bitte, den Rest machen wir.
Private Anbieter sind hiervon nicht betroffen. Gewerbliche Anbieter aber, welche zum Teil hohe Kosten für gute Produktfotos auf sich nehmen, dürften sich bestohlen fühlen. Sobald es Bilder in den eBay-Katalog geschafft haben, dürfen sie von allen anderen Nutzern verwendet werden. Sie und auch eBay schmücken sich dann mit fremden Federn.
Für ebendiese Anbieter steht also eine Entscheidung an: Entweder verliert man die Möglichkeit, sich durch gute, selbst angefertigte oder beauftragte Bilder von der Konkurrenz abzuheben und muss die Verwendung der (womöglich teuren) Bilder durch alle anderen hinnehmen, oder die Verkaufsoption über eBay geht komplett verloren.
Und damit noch nicht genug: Diese Vorgehensweise könnte im schlimmsten Fall erhebliche Risiken für die Verkäufer bergen, wenn Produktfotos durch eBay vorgeschlagen oder verwendet werden, welche durch andere Nutzer unerlaubt in den Katalog eingebracht wurden. Wenn bei der Verwendung von unerlaubt verwendeten Fotos die gleichen Haftungsmaßstäbe angelegt werden, wie in dem Fall, welcher das LG Köln entschieden hat (LG Köln, Urt. v. 16.06.2016 – Az.: 14 O 355/14), muss man sich fragen, wie Verkäufer sicherstellen können, keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen. In dem Urteil wurde ein Marketplace-Verkäufer für Urheberrechtsverletzungen verurteilt, weil Amazon Produktfotos eingeblendet hatte, ohne die Nutzungsrechte an diesen zu haben. Das Verhalten von Amazon wurde dem Verkäufer zugerechnet, obwohl dieser nicht einmal Kenntnis davon hatte, dass Bilder unerlaubt verwendet wurden.
Es liegt auf der Hand, dass sich hiergegen Widerstand regt. Ob und wie weit dieser Erfolg haben wird, muss aber abgewartet werden.