In unserer Beratungspraxis kommt es immer wieder vor, dass Mandanten eine tolle Idee, ein Konzept oder ein Produkt entwickelt haben mit dem sie nun auf den Markt gehen wollen, nun aber Angst haben, das man Ihnen Ihr Ideen klaut. Gerade im Vorfeld von Vertragsschlüssen oder in der Angebotsphase müssen Sie Drittenzwangsläufig Informationen überlassen.
Es ist daher ratsam sich vorher abzusichern, dass die preisgegebenen Informationen nicht missbraucht werden. Dies kann durch eine sog. Vertraulichkeitsvereinbarung/Geheimhaltungsvereinbarung häufig auch non-disclosure agreement (NDA) genannt, erreicht werden
Der Dritte soll durch Unterzeichnung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung gewarnt werden, dass ihm bei Weitergabe der vertraulichen Informationen Sanktionen drohen (Warnfunktion).
Die Vertraulichkeitsvereinbarung hat den weiteren Vorteil, dass sie im späteren Rechtsstreit als Nachweis, dass die betreffenden Informationen als Betriebsgeheimnis galten, dienen (Beweisfunktion) Der Verrat von Betriebsgeheimnissen ist auch strafrechtlich relevant.
Eine Vertraulichkeitsvereinbarung kann sowohl einseitig als zweiseitig ausgestaltet sein. Die einseitig formulierte Vertraulichkeitsvereinbarung wird regelmäßig verwendet, wenn nur eine Partei vertrauliche Informationen weitergibt. Bei einer zweiseitig ausgestalteten Vereinbarung kommt es zu einer wechselseitigen Verpflichtung.
Eine Vertraulichkeitsvereinbarung sollte individuell auf den Einzelfall abgestimmt sein. Das was geheim gehalten werden soll bzw. wozu sich der Dritte verpflichtet sollte genau definiert werden. Wir raten daher grds. davon ab, auf Muster, die man etwa im Internet findet zurückzugreifen. Diese sind oft zu ungenau und pauschal, so dass später oft Streit über den Inhalt der Vereinbarung entsteht. Auf der anderen Seite, muss man aufpassen, dass die Vertraulichkeitsvereinbarung auch rechtlich wirksam ist. Wenn eine unwirksame Vereinbarung formuliert wurde, ist der Dritte nicht wirksam verpflichtet und die Vereinbarung ist das Papier nicht wert auf dem sie steht. Regelmäßig findet sich den Vertraulichkeitsvereinbarungen eine Vertragstrafenregelung. Solche werden von der Rechtsprechung häufig für unwirksam erklärt, da sie zu Hohe Vertragstrafen eingefordert wurden. Auch hier gilt es wiederum die Klausel genau auf den konkreten Fall bezogen abzustimmen.
Sie haben Fragen zu Vertraulichkeitsvereinbarungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, non-disclosure agreement (NDA). Wir helfen Ihnen bei der Abfassung der richtigen Formulierungen und beraten sie umfassend zu den Möglichkeiten ihr know-how zu schützen.