Aktuell liegt uns wieder eine Abmahnung des Verband sozialer Wettbewerb e.V. aus Berlin zur Überprüfung vor. Der Verband sozialer Wettbewerb e.V gehört zu den bekanntesten Abmahnvereinen. Allein im Jahr 2020 hat der Verein 1145 Abmahnungen ausgesprochen! Die Aktivlegitimation wurde durch die Gerichte bisher immer bejaht. Ob er auch in Zukunft abmahnbefugt bleibt hängt davon ab, ob er in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen wird. Diese Eintragung muss spätestens ab 2022 vorliegen.
Der Verein mahnt verschiedenste Verstöße ab. Aktuell wurde einer unserer Mandanten abgemahnt, da einen Kaffee als „bekömmlich“ beworben hat. Hierbei soll es sich nach Auffassung des Verband sozialer Wettbewerb e.V um eine unspezifische gesundheitsbezogenen Angabe handeln. Unspezifische Angaben dürfen laut Art 10 Abs. 3 Lebensmittel-Gesundheitsangaben Verordnung (Health Claims Verordnung) nur gemacht werden, wenn sie auf einen vermeintlichen Charakter einer zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe abgestellt sind, was bei unserer Mandanten nicht der Fall sein soll.
Bei dem Art 10 Abs. 3 Lebensmittel-Gesundheitsangaben Verordnung soll es sich um eine martkbezogene Norm handeln, so dass gleichzeitig ein Wettbewerbsverstoß im Sinne des § 3a UWG vorliegt.
Gefordert wird vom Verband sozialer Wettbewerb e.V die Abgabe einer strafbewährte Unterlassungserklärung sowie Kostenersatz in Höhe von 238,00 €.
Auch wenn die Kosten auf den ersten Blick moderat sind raten wir zur großer Vorsicht bei Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Eine solche ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden und gilt grds. ein Leben lang.
Neben dem Wort „bekömmlich“ mahnt der Verband auch Werbeaussagen von Lebensmitteln ab die mit Detox beworben werden. Auch hierbei handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe gemäß der Health-Claims-Verordnung.
Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung des Verband sozialer Wettbewerb e.V. (WsV)
- Beachten Sie die Fristen. Ansonsten drohen teure Gerichtsverfahren.
- Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.
- Nicht voreilig unterschreiben oder zahlen
- Beauftragen Sie einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt.
Gerne stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schenk mit Rat und Tat zur Seite, Wir helfen nicht nur bei der Abwehr von Abmahnungen, sondern helfen Ihnen Ihre Angebote rechtssicher zu präsentieren.