Nach uns vorliegenden Informationen mahnt der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. aktuell wieder ab.
Betroffen sind Verkäufer die Autos online verkaufen. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie die Autos als Privatverkäufer anbieten, obwohl sie eigentlich gewerbliche Verkäufer sind. Als gewerbliche Verkäufer haben Informations- und Belehrungspflichten einzuhalten
In den Abmahnungen Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. wird die Abgabe ein er strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Abmahnkostenpauschale in Höhe von 296,31 € gefordert.
Ab wann ist man beim Autoverkauf als gewerblicher Verkäufer zu qualifizieren?
Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Man muss immer den Einzelfall betrachten. Anhaltspunkte sind etwa die Anzahl der Angebote. Werden gebrauchte oder neue Fahrzeuge angeboten usw.
Der europäische Gerichtshof hat die Frage ab wann ein Online-Händler gewerblich handelt wie folgt ausgeführt:
„…eine natürliche Person wie die Beklagte des Ausgangsverfahrens, die gleichzeitig eine Reihe von Anzeigen, in denen neue und gebrauchte Waren zum Verkauf angeboten werden, auf einer Website veröffentlicht, nur dann als „Gewerbetreibender“ bzw. „Unternehmer“ einzustufen ist und eine solche Tätigkeit nur dann eine „Geschäftspraxis“ darstellt, wenn diese Person im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt; dies anhand aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts.”
Was muss ich tun, wenn ich vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. abgemahnt wurde?
Unsere Empfehlung
Ruhe bewahren
Fristen beachte
Keine Unterlassungserklärung unterschreiben oder den Geldbetrag zahlen
Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
Einen Rechtsanwalt mit der Prüfung und Vertretung beauftragen
Wenn auch Sie eine Abmahnung Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. erhalten haben helfen wir Ihnen gerne.